- Router prüfen: passt GEYRA zu mir?
- Gratis oder Wächter? Was kostet GEYRA?
- Wächter buchen
- Rundum-Schutz: Abwehr auch bei ausgeschaltetem PC
- Alarm-Handy: Ton, „Nicht stören“ und Vollbild
- Bezahlen mit Link (Stripe)
- Wächter-Code eingeben („Ich habe schon bezahlt“)
- Quittung, Rechnung und Kontoauszug „LINK.COM* GEYRA“
- Windows-Warnung „Der Computer wurde durch Windows geschützt“
- GEYRA installieren
- GEYRA kostenlos herunterladen
- Neuer PC: GEYRA wieder einrichten
- GEYRA entfernen / deinstallieren
- Erster Start: GEYRA-ID und Anmeldung
- Wiederherstellungs-Schlüssel: wofür und wohin?
- Ersteinrichtung und erster Scan
- Die Übersicht verstehen
- Geräte bestätigen und benennen
- Router verbinden
- Router-Kennwort wird nicht angenommen
- Alarm-Handy koppeln
- Alarm testen
- Handy wechseln oder entfernen
- Gerät sperren
- Gerät freigeben / Quarantäne aufheben
- Schutzstufen BEOBACHTEN, SCHÜTZEN, WÄCHTER
- Wächter-Regeln und viele Alarme beim Einschalten
- Quarantäne für neue Geräte
- Updates
- Probleme lösen
- Wächter-Abo kündigen
- Daten löschen lassen
- Nichts gefunden – info@geyra.de
Datenschutzerklärung
Stand: Oktober 2026
1. Verantwortlicher
GEYRA Cyber Defense
Inhaber: Torsten Schenk
Uhlandstraße 12
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
Deutschland
E-Mail: info@geyra.de
2. Grundsätze
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit es für die Website, die Bereitstellung von GEYRA, die Vertragsabwicklung, die Kommunikation mit Ihnen oder die Sicherheit unserer Systeme erforderlich ist. GEYRA liest keine Nachrichten, E-Mails oder Gespräche mit und erfasst keine Passwörter aus Ihrem Netzverkehr. Das gilt auch für die freiwillige Verkehrsüberwachung (Abschnitt 10b) und die Automatische Abwehr (Abschnitte 10d und 10e): Sie werten nur Datenmengen und Ziele aus, nie Inhalte. Das Kennwort Ihrer FRITZ!Box, das Sie in GEYRA eingeben, wird auf Ihrem PC in der Windows-Anmeldeinformationsverwaltung gespeichert. An den GEYRA-Server wird es nur übertragen, wenn Sie den Zugang für Wächter bzw. die Automatische Abwehr „auch bei ausgeschaltetem PC“ ausdrücklich in der GEYRA-App einrichten (Weg 2, Abschnitt 10e); dort wird es verschlüsselt (AES-256) gespeichert und ausschließlich für Ihren Haushalt verwendet.
3. Besuch der Website
Beim Aufruf von geyra.de werden technisch notwendige Daten verarbeitet: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite, Browser und Betriebssystem. Das dient der Auslieferung, Stabilität und Sicherheit der Website. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Auf der Seite „Router prüfen“ ermittelt geyra.de aus Ihrer IP-Adresse einmalig Ihren Internetanbieter (über den öffentlichen Namen der Adresse), um Ihnen die dazu passenden Router anzuzeigen. Die IP-Adresse und der Anbieter werden dafür nicht gespeichert. Die Liste der unterstützten Router lädt geyra.de vom GEYRA-Server; dabei werden keine Daten von Ihnen übertragen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vorbereitung des Vertrags).
4. Hosting
geyra.de wird bei IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland, betrieben. IONOS verarbeitet die Daten nach Abschnitt 3 in unserem Auftrag. Server-Protokolle werden vom Hostinganbieter nach kurzer Zeit automatisch gelöscht.
5. Kontakt
Wenn Sie uns schreiben, verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn es um Ihren Vertrag geht, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Kündigen oder widerrufen Sie über die Formulare auf geyra.de, verarbeiten wir Ihre Angaben (Name, E-Mail-Adresse, Angaben zum Vertrag, Zeitpunkt des Eingangs), um die Kündigung oder den Widerruf umzusetzen und Ihnen den Eingang zu bestätigen. Da Link Verkäufer des Wächter-Abos ist, geben wir die dafür nötigen Angaben an Link bzw. Stripe weiter und setzen Kündigung oder Widerruf dort um (Beenden des Abos, Veranlassen der Erstattung). Den Eingang bewahren wir zum Nachweis auf. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO sowie, für die Weiterleitung an Link bzw. Stripe, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist, Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung einfach, schnell und nachweisbar umzusetzen.
6. Anmeldung, Wächter-Abo und Kundenverwaltung
Anmeldung ohne Kauf: GEYRA nutzen Sie kostenlos; dafür ist weder ein Kauf noch eine E-Mail-Adresse nötig. Beim ersten Start meldet GEYRA Ihren Haushalt automatisch beim GEYRA-Server an. Der GEYRA-Server speichert dafür die GEYRA-ID Ihres Haushalts und je Gerät den öffentlichen Geräteschlüssel (damit jede Nachricht auf ihre digitale Signatur geprüft werden kann), die Plattform (Windows oder Android), die Programmversion, den Zeitpunkt der Anmeldung und der letzten Verbindung, beim Alarm-Handy zusätzlich den Gerätenamen (zum Beispiel „Galaxy S24 Ultra“) und einen Geräte-Hinweis (eine Prüfsumme, die nur dazu dient, ein neu gekoppeltes gleiches Handy zu erkennen), sowie einen Prüfwert (Hash) Ihres Wiederherstellungs-Schlüssels – nie den Schlüssel selbst. Außerdem speichert der GEYRA-Server die Liste der Geräte, die Sie am PC oder am Alarm-Handy als „bekannt“ markiert haben (MAC-Adresse, Name, Hersteller bzw. Typ, Zeitpunkt und ob die Markierung am PC oder am Handy erfolgte), damit diese Geräte auf PC, Server und Alarm-Handy gleichermaßen als bekannt gelten. Zum Schutz vor massenhaften Anmeldungen zählt der GEYRA-Server, wie viele Haushalte je IP-Adresse in einer Stunde angemeldet werden; die IP-Adresse wird dafür nur im Arbeitsspeicher gehalten und nach spätestens einer Stunde verworfen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für den Missbrauchsschutz Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Haushalte der kostenlosen Nutzung, die 12 Monate lang keinen Kontakt zum GEYRA-Server hatten, werden gelöscht (Abschnitt 12).
Wächter-Abo: Bezahlt wird nur das Wächter-Abo. Dafür verarbeiten wir Name, E-Mail-Adresse, gewählten Tarif, Zahlungsstatus, Beginn und Ende des Abos, die Zuordnung zu Ihrer GEYRA-ID sowie Angaben aus Supportanfragen. Buchen Sie Wächter in GEYRA, enthält der Zahlungslink eine einmalige Kauf-Kennung Ihres Haushalts; damit verbindet der GEYRA-Server die Zahlung direkt mit Ihrem Haushalt. Buchen Sie Wächter auf geyra.de, erhalten Sie einen Wächter-Code, den Sie in GEYRA eingeben. Den Wächter-Code bzw. die Bestätigung stellt der GEYRA-Server aus, sobald Stripe ihm die Zahlung bestätigt hat; dafür übermittelt geyra.de nur die Kaufnummer des Bezahlvorgangs an den GEYRA-Server. Der GEYRA-Server speichert zu Ihrem Haushalt den Wächter-Code, die Abo-Nummer bei Stripe und den Zustand von Wächter (zum Beispiel aktiv, Zahlung fehlgeschlagen, beendet), aber keine E-Mail-Adresse, keinen Namen und keine Zahlungsdaten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Rechnungsrelevante Daten bewahren wir so lange auf, wie es das Handels- und Steuerrecht vorschreibt (bis zu zehn Jahre).
7. Kauf und Zahlung über Link (Stripe)
Kauf und Zahlung des Wächter-Abos wickelt Link ab, ein Dienst der Stripe-Gruppe. Link tritt beim Kauf als Verkäufer auf und verarbeitet die Daten des Kaufs in eigener Verantwortung, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Rechnungsadresse, Zahlungsdaten und technische Daten zur Betrugsvermeidung. Ihre Zahlungsdaten geben Sie direkt im Bezahlfenster ein; wir selbst erhalten keine vollständigen Karten- oder Kontodaten. Von Stripe erhalten wir die Angaben, die wir für Ihr Wächter-Abo brauchen: Name, E-Mail-Adresse, Land, Tarif und Zahlungsstatus. Stripe kann Daten auch an die Stripe, Inc. in den USA übermitteln; diese ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Mehr dazu: link.com/privacy und stripe.com/de/privacy.
8. GEYRA-ID
Die GEYRA-ID ordnet Ihre GEYRA-Installation Ihrem Haushalt zu. Sie wird beim ersten Start automatisch vergeben. Sie gehört zu Ihrem Haushalt, nicht zu einem einzelnen PC, Smartphone, Router oder einer IP-Adresse.
9. Daten aus Ihrem Heimnetz
Für den Schutz verarbeitet GEYRA technische Daten der Geräte in Ihrem Heimnetz: Gerätenamen, Gerätetyp, Hersteller, MAC- und IP-Adressen, Erreichbarkeit, Veränderungen gegenüber dem gewohnten Zustand und die Bewertungen von GEYRA. Diese Daten werden nicht zu persönlichen Profilen zusammengeführt und nicht für Werbung verwendet. Rechtsgrundlage ist für Sie als Kunde Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Mitbewohner und Gäste: GEYRA schützt Ihr ganzes Heimnetz und damit auch die Geräte anderer Personen, die es nutzen, zum Beispiel Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste. Für deren Daten ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt darin, das Heimnetz und alle darin genutzten Geräte vor Angriffen, Schadprogrammen und unbefugten Zugriffen zu schützen; die DSGVO erkennt die Sicherheit von Netzen ausdrücklich als berechtigtes Interesse an (Erwägungsgrund 49). Wir verarbeiten dafür nur technische Gerätedaten, keine Inhalte. Bitte informieren Sie die Personen, die Ihr Heimnetz regelmäßig nutzen, dass GEYRA eingesetzt wird; diese Datenschutzerklärung können Sie ihnen dafür zeigen.
10. Verarbeitung auf Ihrem PC und auf dem GEYRA-Server
GEYRA erkennt die Geräte in Ihrem Heimnetz auf Ihrem PC. An den GEYRA-Server werden nur die Daten übertragen, die für die Bewertung und die Alarmierung erforderlich sind. Die Daten jedes Haushalts liegen auf dem Server getrennt von allen anderen Haushalten. Die Verbindung ist verschlüsselt (HTTPS), jede Nachricht wird zusätzlich digital signiert und geprüft.
Damit GEYRA Ihr Heimnetz mit Wächter auch bei ausgeschaltetem PC schützt, liest der GEYRA-Server Ihren Router über eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS mit festem Zertifikat oder WireGuard). Wo Ihr Router das erlaubt, legt GEYRA dafür einen eigenen Zugang mit eingeschränkten Rechten an (zum Beispiel bei FRITZ!Box und MikroTik); Ihr eigenes Router-Kennwort bleibt dann auf Ihrem PC, außer Sie richten die Automatische Abwehr auch bei ausgeschaltetem PC ein (Abschnitt 10e). Erlaubt der Router keinen eigenen Zugang, speichert der GEYRA-Server den Router-Zugang verschlüsselt (AES-256) und nutzt ihn ausschließlich für Ihren Haushalt. Über diese Verbindung erreicht der GEYRA-Server nur die Verwaltung Ihres Routers, nicht Ihre Geräte. Vor jeder Änderung an Ihrem Router zeigt GEYRA Ihnen, was eingerichtet wird, und fragt nach Ihrer Zustimmung. Mit „GEYRA vom Router trennen“ werden der Zugang und alle GEYRA-Einstellungen wieder entfernt.
Nur auf Ihren Knopfdruck sendet GEYRA einen Diagnose-Bericht (Routermodell, Firmware, Fehler; keine Kennwörter) oder – bei Routern, die gerade eingebunden werden – einen Router-Mitschnitt: die ohne Kennwort abrufbaren Seiten Ihres Routers, ohne Kennwörter und Sitzungsdaten. Beides dient ausschließlich dazu, GEYRA für Ihren Router zu verbessern, und wird nach spätestens zwölf Monaten gelöscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
10a. Quarantäne für neue Geräte (optional)
Schalten Sie in GEYRA die Regel „Quarantäne“ ein, trennt GEYRA Geräte, die in Ihrem Heimnetz neu auftauchen, über Ihren Router automatisch vom Internet und benachrichtigt Sie – ohne Wächter über GEYRA auf Ihrem PC, solange er läuft, mit Wächter auch über den GEYRA-Server. Das geschieht nur, nachdem Sie die Erklärung in GEYRA gelesen, dies mit einem Haken bestätigt und die Regel ausdrücklich eingeschaltet haben. Gespeichert werden dafür der Zeitpunkt Ihrer Zustimmung sowie zu jedem behandelten Gerät MAC-Adresse, Gerätename, IP-Adresse, Zeitpunkt und Ergebnis. Jede Sperre und Freigabe wird im Sperrprotokoll Ihres Haushalts 90 Tage aufbewahrt und danach gelöscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Vertrags auf Ihren Wunsch). Sie können die Regel jederzeit ausschalten.
10b. Verkehrsüberwachung (optional)
Mit der Verkehrsüberwachung erkennt GEYRA, wenn ein Gerät in Ihrem Heimnetz ungewöhnlich viele Daten sendet oder empfängt oder ein bekannt-schädliches Ziel im Internet kontaktiert, und warnt Sie auf Ihrem Alarm-Handy. Die Verkehrsüberwachung ist freiwillig und zunächst ausgeschaltet. Sie schalten sie in GEYRA am PC unter „Schutz & System“ mit „Verkehr überwachen“ selbst ein. Vorher erklärt GEYRA in einem Fenster, was ausgewertet wird, und die Funktion startet erst, wenn Sie dort zustimmen. Sie funktioniert nur mit unterstützten Routern.
Was ausgewertet wird: je Gerät die Kennung (MAC- und IP-Adresse), die gesendeten und empfangenen Datenmengen je Minute, die kontaktierten Ziele (IP-Adressen und Namen, zum Beispiel „beispiel.de“) und der Zeitpunkt. GEYRA nutzt dafür die Mitschnitt-Funktion Ihres Routers: bei eingeschaltetem PC über GEYRA auf Ihrem PC, bei ausgeschaltetem PC über den GEYRA-Server, wenn Sie das nach Abschnitt 10e eingerichtet haben. Der GEYRA-Server fordert dabei je Datenpaket nur den Anfang an (höchstens 96 Byte mit Adress- und Protokollangaben). Aus dem Mitschnitt entstehen sofort Einträge „Gerät – Ziel – Datenmenge – Zeitpunkt“. Inhalte der Kommunikation (Nachrichten, E-Mails, Webseiten-Inhalte, Gespräche) werden nicht gelesen und nicht gespeichert. Die Mitschnitte selbst werden nur im Arbeitsspeicher ausgewertet und nie als Datei gespeichert.
Wie es ausgewertet wird: Die Einträge werden verschlüsselt an den GEYRA-Server übertragen oder entstehen dort. Dort vergleicht GEYRA die Datenmengen mit dem gewohnten Normalzustand jedes Geräts und die Ziele mit einer Liste bekannt-schädlicher Netze und Adressen. Diese Liste lädt GEYRA aus öffentlichen Sicherheitsquellen (zum Beispiel Spamhaus DROP); an diese Quellen werden keine Daten von Ihnen übermittelt. Einen Alarm auf Ihr Alarm-Handy erhalten Sie bei einem Treffer oder wenn es einen Beleg für einen Angriff gibt (zum Beispiel ein Gerät, das viele Daten an Ziele sendet, die es noch nie genutzt hat). Große Datenmengen ohne einen solchen Beleg – etwa Downloads, Updates, Sicherungen oder Streaming – meldet GEYRA nicht auf das Alarm-Handy; sie erscheinen nur als Information in GEYRA am PC.
Speicherdauer: Die Beobachtungen werden auf dem GEYRA-Server nach 48 Stunden automatisch gelöscht. Dauerhaft gespeichert wird außerdem der gewohnte Normalzustand je Gerät (typische Datenmengen), bis Sie die Verkehrsüberwachung ausschalten oder Ihr Vertrag endet. Alarme werden wie alle Alarme nach höchstens sieben Tagen gelöscht.
Beweissicherung bei Alarmen: Löst GEYRA einen Alarm aus, legt der GEYRA-Server die dazugehörigen Beobachtungen gesondert ab, damit der Vorfall nachvollzogen und Ihnen erklärt werden kann: bei einem Alarm zu einem bestimmten Gerät (zum Beispiel neues Gerät, Quarantäne, Kontakt zu einem bekannt-schädlichen Ziel) die Beobachtungen dieses Geräts der letzten 48 Stunden, bei einem Alarm ohne bestimmtes Gerät (zum Beispiel ungewöhnlich hoher Gesamtverkehr) die Beobachtungen aller Geräte der letzten sechs Stunden. Die Beweissicherung liegt nur bei Ihrem Haushalt, fließt nicht in das gemeinsame Lernen (Abschnitt 10c) ein und wird nach 90 Tagen gelöscht.
Rechtsgrundlage: Für Sie als Kunde Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Für die Geräte anderer Personen in Ihrem Heimnetz das berechtigte Interesse am Schutz des Netzes (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, siehe Abschnitt 9). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie „Verkehr überwachen“ ausschalten; die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig. Mit dem Ausschalten werden keine neuen Beobachtungen mehr erfasst, und die gespeicherten Beobachtungen und Beweissicherungen Ihres Haushalts werden sofort gelöscht. Das Alarm-Protokoll bleibt bis zum Ablauf seiner Frist (Abschnitt 12) erhalten.
10c. Gemeinsames Lernen zum Schutz aller Kunden
Erkennt GEYRA in einem Haushalt ein schädliches Ziel oder ein Angriffsmuster, nutzt GEYRA diese Erkenntnis, um alle Kunden schneller zu warnen. Dafür wird die Erkenntnis (zum Beispiel die schädliche Adresse und die Art des Vorfalls) ohne Namen, E-Mail-Adresse und Gerätenamen gespeichert; Ihr Haushalt erscheint darin nur als nicht zurückrechenbare Kennung (HMAC). Diese Einträge werden nach zwölf Monaten gelöscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der Schutz aller Kunden vor bekannten Angriffen.
10d. Automatische Abwehr (optional)
Mit der Automatischen Abwehr trennt GEYRA ein auffälliges Gerät in Ihrem Heimnetz selbstständig über Ihren Router vom Internet – zum Beispiel eine Kamera, die Kontakt zu einem bekannten Angreifer-Ziel aufnimmt. Die Automatische Abwehr ist freiwillig und zunächst ausgeschaltet. Sie schalten sie in GEYRA am PC bei den Regeln der Schutzstufe WÄCHTER selbst ein; das geht nur in der Schutzstufe WÄCHTER und nur mit dem Wächter-Abo. Vorher erklärt GEYRA in einem Assistenten, was geschieht, und die Abwehr startet erst, wenn Sie dort ausdrücklich zustimmen. Verlassen Sie die Schutzstufe WÄCHTER, wird die Automatische Abwehr ausgeschaltet.
Wann GEYRA trennt: sofort, wenn ein Gerät Kontakt zu einem bekannt-schädlichen Ziel aufnimmt (Abschnitt 10b). Bei einer ungewöhnlichen Spitze des Datenverkehrs trennt GEYRA nur Geräte, die bereits als schädlich erkannt sind oder Ihrem Haushalt unbekannt sind. Bekannte Geräte werden wegen einer großen Datenmenge nie getrennt; Sie erhalten dann nur einen Alarm. FRITZ!-Geräte (zum Beispiel FRITZ!Box und FRITZ!Repeater) trennt GEYRA nie, und es werden höchstens drei Geräte je Stunde gesperrt.
Was gespeichert wird: der Zeitpunkt Ihrer Zustimmung und Ihrer Entscheidung sowie zu jeder Sperre das Gerät (MAC-Adresse, Gerätename, IP-Adresse), der Zeitpunkt und das Ergebnis im Sperrprotokoll Ihres Haushalts (Speicherdauer siehe Abschnitt 12). Zu jeder Sperre erhalten Sie einen Alarm und können das Gerät jederzeit am Alarm-Handy oder in GEYRA am PC wieder freigeben.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Vertrags auf Ihren Wunsch); für die Geräte anderer Personen in Ihrem Heimnetz Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Abschnitt 9). Sie können die Automatische Abwehr jederzeit ausschalten.
10e. Wächter und Automatische Abwehr auch bei ausgeschaltetem PC – Zugang aus dem Internet zu Ihrer FRITZ!Box (optional)
Wächter setzt Weg 2 voraus: Nach der Buchung von Wächter richtet GEYRA diesen Zugang mit Ihnen in einem Assistenten ein. Im Assistenten der Automatischen Abwehr wählen Sie zwischen zwei Wegen:
Weg 1 – nur mit PC: Die Abwehr läuft über GEYRA auf Ihrem PC. An Ihrer FRITZ!Box wird dafür nichts zusätzlich verändert.
Weg 2 – auch bei ausgeschaltetem PC: Der GEYRA-Server übernimmt die Abwehr rund um die Uhr. Dafür greift GEYRA tief in Ihre FRITZ!Box ein. Weg 2 gibt es derzeit für die FRITZ!Box. Im Einzelnen:
- GEYRA setzt bei Ihrem FRITZ!Box-Benutzer mit Administratorrechten den Haken „Zugang auch aus dem Internet erlaubt“. Dieser Benutzer erhält damit auch aus dem Internet die Rechte, die er bisher nur in Ihrem Heimnetz hatte.
- Die FRITZ!Box verlangt dafür eine Bestätigung an der Box selbst (Zwei-Faktor-Bestätigung, zum Beispiel ein Tastendruck an der FRITZ!Box). Diese Bestätigung nehmen nur Sie vor. GEYRA erhält keinen Zugriff auf Ihre Zwei-Faktor-Bestätigung.
- Die FRITZ!Box erlaubt den Zugang aus dem Internet nur mit einem eigenen Kennwort, nicht mit dem auf dem Gerät aufgedruckten Kennwort. Nutzen Sie noch das aufgedruckte Kennwort, vergibt GEYRA auf Ihren Wunsch ein neues Kennwort, stellt es in Ihrer FRITZ!Box ein und zeigt es Ihnen an.
- Der GEYRA-Server meldet sich danach mit diesem Benutzer über eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS mit festem Zertifikat) bei Ihrer FRITZ!Box an. Dafür wird das Kennwort dieses Benutzers an den GEYRA-Server übertragen und dort verschlüsselt (AES-256) und getrennt von allen anderen Haushalten gespeichert.
- Über diesen Zugang startet der GEYRA-Server den Mitschnitt Ihrer FRITZ!Box für die Verkehrsüberwachung (Abschnitt 10b), wenn Ihr PC ausgeschaltet ist oder keine Verkehrsdaten mehr liefert, und sperrt und gibt Geräte frei (Abschnitte 10a und 10d). Die Mitschnitte werden nur im Arbeitsspeicher ausgewertet und nie als Datei gespeichert.
Weg 2 wird nur eingerichtet, wenn Sie im Assistenten in der GEYRA-App die Erklärung gelesen, ausdrücklich zugestimmt und danach die Bestätigung an Ihrer FRITZ!Box vorgenommen haben. Ohne diese Schritte nimmt GEYRA keine dieser Änderungen vor. Die Annahme der AGB bei der Installation oder beim Kauf ersetzt diese Zustimmung nicht.
Bitte beachten Sie: Mit eingeschaltetem Zugang aus dem Internet kann sich jeder, der Benutzername und Kennwort dieses FRITZ!Box-Benutzers kennt, auch aus dem Internet an Ihrer FRITZ!Box anmelden. Verwenden Sie deshalb ein sicheres Kennwort, geben Sie es nicht weiter und lassen Sie die Zwei-Faktor-Bestätigung Ihrer FRITZ!Box eingeschaltet.
Beenden: Den Zugang aus dem Internet können Sie jederzeit selbst in Ihrer FRITZ!Box unter „System“ → „FRITZ!Box-Benutzer“ beim jeweiligen Benutzer wieder ausschalten; damit endet die Abwehr bei ausgeschaltetem PC. Den auf dem GEYRA-Server gespeicherten Zugang löschen wir, wenn Sie GEYRA vom Router trennen, spätestens 14 Tage nach dem Ende von Wächter. Buchen Sie Wächter später erneut, richten Sie Weg 2 noch einmal ein.
Rechtsgrundlage: Für die Änderung an Ihrer FRITZ!Box, den Zugriff des GEYRA-Servers auf Ihre FRITZ!Box und die Speicherung des Kennworts Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG); für die damit erbrachte Abwehr Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für die Geräte anderer Personen in Ihrem Heimnetz Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Abschnitt 9). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.
11. Alarm-Handy
Ein Smartphone wird mit einem einmaligen Kopplungscode als Alarm-Handy mit Ihrem Haushalt verbunden. Alarme werden zu Hause und unterwegs über den GEYRA-Server zugestellt, ohne Wächter nur, solange sich Ihr PC beim GEYRA-Server meldet. Dafür werden verarbeitet: ein technischer Schlüssel des Smartphones und eine daraus abgeleitete Kennung, der Zeitpunkt der Kopplung, der Name des Smartphones (zum Beispiel „Galaxy S24 Ultra“) und der Inhalt der Alarme (zum Beispiel Name und Adresse eines neu erkannten Geräts). Alarme liegen höchstens sieben Tage auf dem Server. Wann sich das Smartphone zuletzt mit dem GEYRA-Server verbunden hat, speichert der GEYRA-Server (Abschnitt 6). Sie können ein Alarm-Handy jederzeit in GEYRA am PC entfernen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die GEYRA-App für Android gibt es kostenlos über Google Play. Die Liste „Geräte im Heimnetz“ auf dem Alarm-Handy kommt vom GEYRA-Server, der dafür Ihren Router jede Minute abfragt. Auf dem Smartphone wird kein Router-Kennwort gespeichert.
12. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck nötig ist. Der GEYRA-Server prüft stündlich und löscht automatisch:
- Beobachtungen der Verkehrsüberwachung (Gerät, Ziel, Datenmenge, Zeitpunkt) nach 48 Stunden,
- Beweissicherungen zu Alarmen (die zu einem Alarm gehörenden Beobachtungen, Abschnitt 10b) nach 90 Tagen,
- das Alarm-Protokoll (Vorfälle) nach 90 Tagen; aufbewahrt werden höchstens die letzten 200 Vorfälle,
- Alarme für das Alarm-Handy nach höchstens sieben Tagen,
- Einträge im Sperrprotokoll (welches Gerät wann gesperrt oder freigegeben wurde) nach 90 Tagen; nur der letzte Eintrag eines Geräts, das noch gesperrt ist, bleibt erhalten, damit die Sperre wieder aufgehoben werden kann,
- automatische Fehlerberichte und Mitschnitte zur Fehleranalyse nach 14 Tagen,
- Diagnose-Berichte und Router-Mitschnitte, die Sie selbst per Knopfdruck senden, nach spätestens zwölf Monaten,
- den verschlüsselt gespeicherten Zugang zu Ihrer FRITZ!Box für Weg 2 (Abschnitt 10e) 14 Tage nach dem Ende von Wächter; buchen Sie Wächter erneut, richten Sie Weg 2 noch einmal ein,
- Haushalte der kostenlosen Nutzung (ohne Wächter), die 12 Monate lang keinen Kontakt zum GEYRA-Server hatten – kein PC und kein Alarm-Handy des Haushalts hat sich in dieser Zeit gemeldet –, mit allen Daten des Haushalts.
Auf dieser Website werden gelöscht:
- Nachweise über Widerrufe und Kündigungen (Name, E-Mail-Adresse, Vertragsangaben, Eingangszeit) nach drei Jahren; so lange brauchen wir sie, um bei Rückfragen den Eingang nachweisen zu können (regelmäßige Verjährungsfrist),
- die Bestätigungen, die Sie beim Buchen aus GEYRA in GEYRA abgegeben haben (Zeitpunkt, Tarif, Sprache, Programmversion), nach 30 Tagen, wenn kein Kauf zustande kommt; mit einem Kauf werden sie zusammen mit dem Kauf aufbewahrt.
Mitschnitte, die der GEYRA-Server für die Verkehrsüberwachung von Ihrer FRITZ!Box abruft, werden nicht gespeichert, sondern nur im Arbeitsspeicher ausgewertet. Schalten Sie „Verkehr überwachen“ aus, löschen wir die Beobachtungen und Beweissicherungen Ihres Haushalts sofort. Der Zugang zu Ihrem Router (Abschnitte 10 und 10e) bleibt gespeichert, bis Sie GEYRA vom Router trennen; der Zugang für Weg 2 wird außerdem 14 Tage nach dem Ende von Wächter gelöscht. Endet Wächter, nutzen Sie GEYRA kostenlos weiter; die übrigen Daten Ihres Haushalts werden dabei nicht gelöscht. Inaktive Haushalte der kostenlosen Nutzung löschen wir nach 12 Monaten ohne jeden Kontakt, auf Ihren Wunsch jederzeit (Abschnitt 17), soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
13. Empfänger
Empfänger Ihrer Daten sind nur Dienstleister, die wir für den Betrieb brauchen: IONOS SE (Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland) als Hostinganbieter der Website und als Betreiber des GEYRA-Servers; die Server stehen in Rechenzentren in der EU, derzeit in Spanien. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU findet dafür nicht statt. Weitere Empfänger sind Link bzw. Stripe für Kauf und Zahlung sowie für die Umsetzung von Kündigungen und Widerrufen, die Sie über geyra.de erklären. Die Dienstleister verarbeiten die Daten in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen, soweit sie nicht wie Link bzw. Stripe in eigener Verantwortung handeln. Wir verkaufen keine Daten.
14. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht, eine Einwilligung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen. Schreiben Sie dazu an info@geyra.de. Sie können sich außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, zum Beispiel bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg.
Soweit wir Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten (berechtigtes Interesse), können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Das gilt auch für Mitbewohner und Gäste, deren Geräte im Heimnetz geschützt werden. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen. Schreiben Sie dazu an info@geyra.de. Als Kunde können Sie die Verkehrsüberwachung außerdem jederzeit selbst in GEYRA ausschalten.
15. Sicherheit
Wir schützen Ihre Daten mit Verschlüsselung, digitaler Signatur jeder Nachricht, getrennter Speicherung je Haushalt und Zugriffsbeschränkungen auf unseren Servern. Zugänge zu Routern werden je Haushalt verschlüsselt (AES-256) gespeichert.
16. Änderungen
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich GEYRA, die Website oder die eingesetzten Dienstleister ändern.
17. Daten löschen lassen (GEYRA-App und GEYRA-Server)
So veranlassen Sie die Löschung Ihrer Daten:
- Schreiben Sie eine E-Mail an info@geyra.de – haben Sie Wächter gebucht, am besten von der E-Mail-Adresse Ihres Kaufs – und nennen Sie Ihre GEYRA-ID (zum Beispiel GEYRA-000123).
- Wir löschen die Daten Ihres Haushalts auf dem GEYRA-Server innerhalb von 30 Tagen und bestätigen Ihnen die Löschung per E-Mail.
Ab GEYRA für Windows Version 2.0.188 können Sie Ihren Haushalt auch selbst löschen: in GEYRA am PC mit dem Knopf „Haushalt löschen“. Der GEYRA-Server löscht die Daten Ihres Haushalts dann ohne den Umweg über eine E-Mail.
Gelöscht werden: die Geräteliste Ihres Heimnetzes (Gerätenamen, Hersteller, MAC- und IP-Adressen), gekoppelte Alarm-Handys und PCs, die Liste der als „bekannt“ markierten Geräte, Alarme, das Alarm-Protokoll, Fehlerberichte, Mitschnitte, das Sperrprotokoll, die Beobachtungen, Beweissicherungen und der gelernte Normalzustand der Verkehrsüberwachung sowie der gespeicherte Zugang zu Ihrem Router einschließlich des verschlüsselten Kennworts. Aufbewahrt werden nur Rechnungen und Zahlungsbelege, soweit das Gesetz es verlangt (bis zu zehn Jahre).
Ein einzelnes Alarm-Handy entfernen Sie selbst: in GEYRA am PC unter „ALARM-HANDY VERWALTEN“ oder in der App mit „NEU KOPPELN“. Daten, die nur auf dem Smartphone liegen, werden gelöscht, wenn Sie die App deinstallieren. Unabhängig davon gelten die automatischen Löschfristen aus Abschnitt 12.