- Router prüfen: passt GEYRA zu mir?
- Gratis oder Wächter? Was kostet GEYRA?
- Wächter buchen
- Rundum-Schutz: Abwehr auch bei ausgeschaltetem PC
- Alarm-Handy: Ton, „Nicht stören“ und Vollbild
- Bezahlen mit Link (Stripe)
- Wächter-Code eingeben („Ich habe schon bezahlt“)
- Quittung, Rechnung und Kontoauszug „LINK.COM* GEYRA“
- Windows-Warnung „Der Computer wurde durch Windows geschützt“
- GEYRA installieren
- GEYRA kostenlos herunterladen
- Neuer PC: GEYRA wieder einrichten
- GEYRA entfernen / deinstallieren
- Erster Start: GEYRA-ID und Anmeldung
- Wiederherstellungs-Schlüssel: wofür und wohin?
- Ersteinrichtung und erster Scan
- Die Übersicht verstehen
- Geräte bestätigen und benennen
- Router verbinden
- Router-Kennwort wird nicht angenommen
- Alarm-Handy koppeln
- Alarm testen
- Handy wechseln oder entfernen
- Gerät sperren
- Gerät freigeben / Quarantäne aufheben
- Schutzstufen BEOBACHTEN, SCHÜTZEN, WÄCHTER
- Wächter-Regeln und viele Alarme beim Einschalten
- Quarantäne für neue Geräte
- Updates
- Probleme lösen
- Wächter-Abo kündigen
- Daten löschen lassen
- Nichts gefunden – info@geyra.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Bereitstellung und Nutzung von GEYRA Cyber Defense durch GEYRA Cyber Defense, Inhaber Torsten Schenk, Uhlandstraße 12, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, Deutschland, E-Mail: info@geyra.de (im Folgenden „GEYRA“), gegenüber seinen Kunden – bei der kostenlosen Nutzung von GEYRA und mit dem kostenpflichtigen Wächter-Abo. Das Wächter-Abo kauft der Kunde bei Link, einem Dienst der Stripe-Gruppe, als Verkäufer. Für Kauf, Zahlung, Verwaltung des Abos, Widerruf und Erstattung gelten die Bedingungen von Link (Ziffer 6); diese AGB regeln die Leistungen von GEYRA und die Nutzung von GEYRA.
2. Leistung
GEYRA erkennt die Geräte im Heimnetz des Kunden, stellt Veränderungen gegenüber dem gewohnten Zustand fest, bewertet sicherheitsrelevante Vorgänge und alarmiert den Kunden. GEYRA bietet die Schutzstufen BEOBACHTEN, SCHÜTZEN und WÄCHTER sowie die Alarmierung auf ein gekoppeltes Smartphone (Alarm-Handy). Bei unterstützten Routern kann der Kunde zusätzlich die Verkehrsüberwachung einschalten: GEYRA warnt dann bei ungewöhnlichen Datenmengen einzelner Geräte und bei Kontakt zu bekannt-schädlichen Zielen im Internet. Die Verkehrsüberwachung ist freiwillig; sie startet erst, wenn der Kunde sie in GEYRA einschaltet und der Auswertung zustimmt. In der Schutzstufe WÄCHTER kann der Kunde mit dem Wächter-Abo außerdem die Automatische Abwehr einschalten (Ziffer 2a). Zum Vertrag gehören die Windows-Software, die Android-App, die Dienste des GEYRA-Servers und Updates während der Vertragslaufzeit.
Kostenlose Nutzung und Wächter-Abo: GEYRA kann kostenlos genutzt werden. Bei der kostenlosen Nutzung arbeitet GEYRA, solange der PC des Kunden mit GEYRA läuft: GEYRA erkennt die Geräte im Heimnetz, meldet neue Geräte, alarmiert auf das Alarm-Handy (auch unterwegs, solange der PC läuft), ermöglicht das Sperren von Geräten am PC und – nach Erklärung und Bestätigung des Kunden – die Quarantäne für neue Geräte. Kostenpflichtig ist nur das Wächter-Abo. Mit Wächter übernimmt der GEYRA-Server den Schutz auch bei ausgeschaltetem PC, der Kunde kann Geräte vom Alarm-Handy aus sperren und freigeben, auch unterwegs, und er kann die Automatische Abwehr einschalten. Wächter setzt Weg 2 voraus (Ziffer 2a): eine einmalige Bestätigung an der FRITZ!Box und ein eigenes Kennwort für den FRITZ!Box-Benutzer mit Administratorrechten. Darauf wird der Kunde vor dem Bezahlen hingewiesen. Richtet der Kunde Weg 2 nicht ein, können die Wächter-Funktionen bei ausgeschaltetem PC nicht erbracht werden. Eine Testphase gibt es nicht.
2a. Automatische Abwehr und Eingriffe in den Router
Die Automatische Abwehr trennt auffällige Geräte im Heimnetz des Kunden selbstständig über den Router vom Internet, insbesondere bei Kontakt zu bekannt-schädlichen Zielen und – bei dem Haushalt unbekannten Geräten – bei ungewöhnlichen Datenmengen. Sie ist freiwillig und startet erst, wenn der Kunde sie in der GEYRA-App ausdrücklich einschaltet und der Erklärung im Assistenten zustimmt. Die Annahme dieser AGB bei der Installation oder beim Kauf ersetzt diese Zustimmung nicht.
Weg 1 – nur mit PC: Die Abwehr läuft über GEYRA auf dem PC des Kunden. An der FRITZ!Box wird dafür nichts zusätzlich verändert.
Weg 2 – auch bei ausgeschaltetem PC (derzeit für die FRITZ!Box): Mit seiner ausdrücklichen Zustimmung in der GEYRA-App beauftragt und ermächtigt der Kunde GEYRA, in seiner FRITZ!Box bei dem Benutzer mit Administratorrechten den Zugang aus dem Internet einzuschalten, auf Wunsch des Kunden ein neues Kennwort für diesen Benutzer zu setzen, das Kennwort verschlüsselt auf dem GEYRA-Server zu speichern und sich damit vom GEYRA-Server aus an der FRITZ!Box anzumelden, den Mitschnitt für die Verkehrsüberwachung zu starten sowie Geräte zu sperren und freizugeben. Die dafür nötige Zwei-Faktor-Bestätigung an der FRITZ!Box nimmt der Kunde selbst vor. Ohne Zustimmung in der App und ohne diese Bestätigung nimmt GEYRA diese Änderungen nicht vor.
Dem Kunden ist bekannt, dass sich bei eingeschaltetem Zugang aus dem Internet jeder, der Benutzername und Kennwort dieses Benutzers kennt, auch aus dem Internet an der FRITZ!Box anmelden kann. Er verwendet ein sicheres Kennwort, gibt es nicht weiter und lässt die Zwei-Faktor-Bestätigung seiner FRITZ!Box eingeschaltet. Er kann den Zugang aus dem Internet jederzeit in seiner FRITZ!Box selbst wieder ausschalten; die Automatische Abwehr bei ausgeschaltetem PC endet dann.
Durch eine automatische Sperre kann ein Gerät vorübergehend keine Verbindung zum Internet haben, auch wenn sich ein Verdacht später als unbegründet herausstellt. Der Kunde erhält zu jeder Sperre einen Alarm und kann das Gerät jederzeit am Alarm-Handy oder in der GEYRA-App freigeben. Der Kunde schaltet die Automatische Abwehr nicht ein, wenn Geräte in seinem Heimnetz ununterbrochen mit dem Internet verbunden sein müssen (zum Beispiel Hausnotruf-, Pflege- oder Medizingeräte). Für die Haftung gilt Ziffer 14. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten enthält die Datenschutzerklärung (Abschnitte 10d und 10e).
3. Keine absolute Sicherheit, kein Alarm- oder Notrufdienst
Kein Sicherheitssystem kann jeden Angriff, jedes Schadprogramm oder jede Fehlkonfiguration erkennen oder verhindern. GEYRA schuldet daher keine absolute Sicherheit.
GEYRA ist eine Software, die den Kunden über Vorgänge in seinem eigenen Heimnetz informiert. GEYRA ist kein überwachter Alarm-, Wach- oder Notrufdienst und verständigt weder Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst noch andere Stellen. Alarme setzen eine funktionierende Internetverbindung, einen erreichbaren GEYRA-Server und ein eingeschaltetes, verbundenes Alarm-Handy voraus; sie können verspätet ankommen oder ausbleiben. GEYRA ersetzt keine eigenen Sicherheitsmaßnahmen des Kunden wie sichere Kennwörter, aktuelle Updates seiner Geräte und Datensicherungen.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4. Voraussetzungen
Der Kunde benötigt einen PC mit Windows 10 oder Windows 11 in seinem Heimnetz und eine Internetverbindung. GEYRA prüft die Nutzungsberechtigung (kostenlose Nutzung oder Wächter) regelmäßig beim GEYRA-Server. Kann die Software 7 Tage lang keine Verbindung zum GEYRA-Server herstellen, läuft GEYRA am PC weiter; nur Wächter gilt dann als nicht bestätigt, und die Wächter-Funktionen am PC pausieren, bis die Verbindung wieder besteht. Für die Gerätesperre wird ein von GEYRA unterstützter Router benötigt; welche Router das sind, zeigt die Seite „Router prüfen“ vor dem Download. Für Alarme auf dem Smartphone wird ein Android-Smartphone mit Internetverbindung benötigt; die Android-App dient nur als Alarm-Handy, eingerichtet wird GEYRA auf einem Windows-PC. Für Wächter und für die Automatische Abwehr auch bei ausgeschaltetem PC (Ziffer 2a, Weg 2) wird derzeit eine FRITZ!Box benötigt; der Kunde bestätigt die Einrichtung einmal an der FRITZ!Box.
5. GEYRA-ID, Anmeldung und Wiederherstellung
Die GEYRA-ID steht für den Haushalt des Kunden. Sie ist nicht an einen einzelnen PC, ein Smartphone, einen Router oder eine IP-Adresse gebunden.
Beim ersten Start meldet GEYRA den Haushalt des Kunden automatisch beim GEYRA-Server an; dafür ist kein Kauf und keine E-Mail-Adresse nötig. Bei der Anmeldung erhält der Kunde seine GEYRA-ID und einen Wiederherstellungs-Schlüssel; mit GEYRA-ID und Wiederherstellungs-Schlüssel kann er seinen Haushalt auf ein neues Gerät übertragen. Weitere Geräte desselben Haushalts werden mit einem Gerätecode hinzugefügt, den ein bereits eingerichtetes Gerät anzeigt. Bucht der Kunde Wächter über geyra.de, erhält er einen Wächter-Code, mit dem er Wächter in GEYRA für seinen Haushalt freischaltet; bucht er Wächter in GEYRA, wird die Zahlung direkt mit seinem Haushalt verbunden. Der Kunde bewahrt Wiederherstellungs-Schlüssel und Wächter-Code sorgfältig auf und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Löschung inaktiver Haushalte: Hat ein Haushalt der kostenlosen Nutzung (ohne Wächter) 12 Monate lang keinen Kontakt zum GEYRA-Server – kein Gerät des Haushalts hat sich in dieser Zeit gemeldet –, löscht GEYRA den Haushalt mit allen dazu gespeicherten Daten. Der Kunde kann GEYRA danach jederzeit neu anmelden.
6. Vertragsschluss, Kauf des Wächter-Abos
Für die kostenlose Nutzung kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde bei der Installation diese AGB mit dem Haken akzeptiert und GEYRA seinen Haushalt anmeldet.
Für das Wächter-Abo wählt der Kunde auf geyra.de oder in GEYRA einen Tarif und wird zum Bezahlfenster weitergeleitet. Verkäufer des Wächter-Abos ist Link, ein Dienst der Stripe-Gruppe („Verkauft über Link“). Link schließt den Kauf mit dem Kunden im eigenen Namen ab, nimmt die Zahlung entgegen und stellt Quittung und Rechnung aus. Für Kauf, Zahlung, Verwaltung des Abos (zum Beispiel Zahlungsart ändern oder kündigen), Widerruf und Erstattung gelten die Bedingungen von Link (link.com/terms), die auch im Bezahlfenster verlinkt sind. Diese AGB regeln, welche Leistungen GEYRA mit Wächter erbringt und wie GEYRA genutzt wird.
Im Bezahlfenster kann der Kunde seine Daten vor dem Absenden prüfen und korrigieren. Mit dem Klick auf den Bestell-Button bestellt er das Wächter-Abo bei Link; der Kauf kommt nach den Bedingungen von Link zustande. Der Kunde erhält eine Bestätigung von Link per E-Mail und von GEYRA eine E-Mail „Ihr GEYRA Wächter“ mit der Bestätigung bzw. seinem Wächter-Code. Sprache dieser AGB ist Deutsch.
7. Preise
Die Nutzung von GEYRA ist kostenlos. Für das Wächter-Abo gilt:
Monatsmodell: 4,99 € pro Monat.
Jahresmodell: 39,99 € für 12 Monate.
Alle Preise sind Endpreise. Im Bezahlfenster kann der Preis in der Landeswährung des Kunden angezeigt werden; maßgeblich ist der dort angezeigte Betrag.
8. Zahlung
Der Kunde zahlt das Wächter-Abo an Link als Verkäufer (Stripe-Gruppe). Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bezahlfenster angezeigt. Beim Monatsmodell wird der Betrag jeden Monat im Voraus abgebucht, beim Jahresmodell jeweils für 12 Monate im Voraus. Auf dem Kontoauszug erscheint die Abbuchung als „LINK.COM* GEYRA“.
9. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung des Wächter-Abos
Monatsmodell: Der Vertrag läuft jeweils einen Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen.
Jahresmodell: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Nach der Verlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Im verlängerten Vertrag werden 39,99 € jeweils für 12 Monate im Voraus berechnet; Beträge, die für die Zeit nach dem Vertragsende bereits gezahlt wurden, werden anteilig erstattet; die Erstattung wird über Link (Stripe) abgewickelt.
Die Kündigung ist im Kundenkonto bei Link (link.com) möglich. Als Service nimmt GEYRA Kündigungen auch online über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf der Seite Kündigung oder per E-Mail an info@geyra.de entgegen und setzt sie bei Link (Stripe) um. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die kostenlose Nutzung kann der Kunde jederzeit beenden, indem er GEYRA deinstalliert; die Löschung seiner Daten kann er jederzeit verlangen (Datenschutzerklärung, Abschnitt 17).
10. Ende des Wächter-Abos und Zahlungsausfall
Eine Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums wirksam; bis dahin bleibt Wächter vollständig nutzbar.
Schlägt eine Zahlung fehl, läuft Wächter während einer Kulanzfrist von 14 Tagen weiter, und GEYRA weist auf die fehlgeschlagene Zahlung hin. Wird die Zahlung in dieser Zeit nicht nachgeholt, endet Wächter.
Mit dem Ende von Wächter fällt der Haushalt auf die kostenlose Nutzung zurück: Die Wächter-Funktionen (Ziffer 2) pausieren, GEYRA überwacht das Heimnetz weiter, solange der PC des Kunden läuft. Daten des Haushalts werden dabei nicht gelöscht; nur den auf dem GEYRA-Server gespeicherten Zugang zur FRITZ!Box (Weg 2) löscht GEYRA 14 Tage nach dem Ende von Wächter. Bucht der Kunde Wächter erneut, richtet er Weg 2 noch einmal ein.
11. Updates
GEYRA stellt während der Vertragslaufzeit Updates bereit, insbesondere Sicherheitsupdates, wie es das Gesetz für digitale Produkte vorsieht.
12. Pflichten des Kunden
Der Kunde setzt GEYRA nur in seinem eigenen Heimnetz oder mit Erlaubnis des Netzinhabers ein. Er informiert die Personen, die sein Heimnetz regelmäßig nutzen (zum Beispiel Familienmitglieder und Mitbewohner), dass GEYRA eingesetzt wird und ob die Verkehrsüberwachung und die Automatische Abwehr eingeschaltet sind; dafür kann er die Datenschutzerklärung von GEYRA verwenden. Er schützt seine Zugangsdaten, insbesondere das Kennwort seines Routers, vor dem Zugriff Dritter. GEYRA darf nicht für Eingriffe in fremde Netze oder Geräte verwendet werden.
13. Verfügbarkeit
Die Dienste des GEYRA-Servers können durch Wartung, Störungen des Internets oder technische Ausfälle kurzzeitig eingeschränkt sein. Eine Verfügbarkeit von 100 Prozent wird nicht zugesichert. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14. Mängelrechte und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für digitale Produkte.
GEYRA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GEYRA nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet GEYRA nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer regelmäßigen, angemessenen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von GEYRA. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
15. Widerruf und Datenschutz
Verbrauchern steht beim Kauf des Wächter-Abos ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Es besteht gegenüber Link als Verkäufer und richtet sich nach dem Gesetz und den Bedingungen von Link. Als Service nimmt GEYRA Widerrufe ebenfalls entgegen, beendet Wächter und leitet den Widerruf zur Rückabwicklung an Link (Stripe) weiter. Einzelheiten stehen auf der Seite Widerruf. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
16. Zusätzliche Bedingungen für Kunden außerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs
Für Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs gilt ergänzend, soweit das am Wohnsitz des Kunden geltende Recht dies zulässt:
- GEYRA wird „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Ausdrückliche und stillschweigende Zusicherungen und Gewährleistungen, insbesondere der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, sind ausgeschlossen.
- GEYRA haftet nicht für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Folge-, Neben-, Straf- oder mittelbare Schäden und nicht für Schäden durch Einbrüche, Angriffe oder sonstige Handlungen Dritter.
- Die Gesamthaftung von GEYRA ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für GEYRA bezahlt hat.
- Streitigkeiten werden nur einzeln geführt; Sammel-, Gruppen- und Vertreterklagen sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist der Sitz von GEYRA in Deutschland.
- Ansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.
Rechte, die nach dem Recht am Wohnsitz des Kunden nicht ausgeschlossen werden können (zum Beispiel Verbrauchergarantien nach australischem Recht), bleiben unberührt. Soweit sie beschränkt werden dürfen, ist die Haftung auf die erneute Bereitstellung der Leistung oder die Erstattung des Entgelts beschränkt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Wohnsitzstaates entzogen wird. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.